Eisenbahnbetriebsleiter

Eisenbahnbetriebsleiter für nicht bundeseigene nichtöffentliche Eisenbahnbahnen (Anschlussbahnen)

Gestellung

  • eines Eisenbahnbetriebsleiters für die Anschlussbahn für „Anschließer“ mit eigenem Personal und Triebfahrzeugen“
  • eines Stellvertreters für den Eisenbahnbetriebsleiter

Der Eisenbahnbetriebsleiter und der Stellvertreter benötigen die Ausbildung in einer zugelassenen Bildungseinrichtung und bestandener Prüfung durch den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB).

Die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters und des Stellvertreters im Unternehmen sind durch den LfB zu genehmigen.

 

Aufgaben

  • Erarbeitung der Dienstordnung für die Anschlussbahn
  • Erarbeitung der erforderlichen Dienstanweisungen
  • Organisation des Unfallmanagements
  • Organisation und Durchführung des Dienstunterrichtes für Bahnmitarbeiter – aktenkundig –
  • Organisation und Durchführung der Betriebsdienstüberprüfungen und Anlagenbegehungen – aktenkundig –
  • Mitarbeit bei der Auswahl und Einstellung des erforderlichen Bahnpersonals
  • Erarbeitung der Gefährdungsanalysen
  • Organisation und Bereitstellung der sich daraus ergebenden persönlichen Schutzausrüstung
  • Organisation der erforderlichen Prüfungen und Revisionen der Bahnanlagen – Unterbau, Oberbau und rollende Technik

 

Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.