Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Gestellung

  • eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft (gem. § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes – ASiG – und der Aufgaben gem. § 6 ASiG)
  • auf Wunsch Gestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten
  • eines Sachverständigen für Asbest‑Arbeiten

 

Beratung bei:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren sowie ‑stoffen
  • Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen für technische Betriebsmittel / Tätigkeiten, nach Gefahrstoffverordnung und nach Biostoff-Verordnung PSA

Überprüfung von

Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln vor Inbetriebnahme bzw. Einführung

Beobachtung der

  • Arbeitsverfahren / Arbeitsdurchführung
  • Arbeitsstätten durch regelmäßiges Begehen, Mängel mitteilen
  • Maßnahmen vorschlagen und auf die Durchführung hinwirken
  • Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

Untersuchung von Unfällen, auf ihre Ursachen und Wirkungen, Auswertung der Ergebnisse, Sofortmaßnahmen

Unterstützung

  • bei der Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Arbeitsmedizinern
  • bei der Optimierung von Arbeitsabläufen

Einwirkung durch

  • Anhalten der Beschäftigten zur sicherheitsgerechten Arbeit
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Anleitung der Sicherheitsbeauftragten

Unterstützung der Unternehmensleitung bei

  • der Erfüllung der in den Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien der Gewerblichen Berufsgenossenschaften und gesetzliche Vorgaben
  • geforderten Prüfung und Überwachung von Betriebseinrichtungen
  • Menschengerechtem Gestalten der Arbeit

Führung von Unfallanalysen und die Ermittlung von Unfallschwerpunkten

Aufbau von Managementsystemen z.B. (SCC)

  • Erarbeitung von Handbüchern
  • Umsetzung in der Praxis und Kontrolle desselben

Beratung und Mitarbeit

  • bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, z.B. Gefahrstoffkataster und arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen gem. § 14 Gefahrstoffverordnung
  • Bestellung ext. Gefahrstoff-Beauftragter

Zusammenarbeit

mit den Behörden im Interesse der Unternehmen

Erarbeitung von

  • Sicherheits-Belastungsanalysen
  • betriebsspezifischen Sicherheitskonzeptionen
  • Gefährdungsbeurteilung (anlagenbezogen / tätigkeitsbezogen)

Bei allen dabei auftretenden Fragen und Problemen steht Ihnen jederzeit beratend der ÜSD M mit dem ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung.